VOB/B Zahlungsplan: Aufbau, Beispiel und Fehler vermeiden
Einleitung
Ein guter Zahlungsplan reduziert Streit, beschleunigt Zahlungen und stabilisiert die Projektliquidität. In vielen Bauprojekten wird die VOB/B vereinbart; trotzdem entscheidet am Ende die konkrete vertragliche Ausgestaltung und die Prüfbarkeit der Abschläge.
Dieser Artikel zeigt:
- was ein Zahlungsplan regelt
- typische Varianten (Meilenstein vs. Fortschritt)
- ein Beispiel
- typische Fehler
- wie du den Plan operativ einhältst
Was ist ein Zahlungsplan?
Ein Zahlungsplan definiert, wann und wofür Zahlungen fällig werden. Er verbindet:
- Leistung (was wurde erbracht?)
- Zeitpunkt (wann wird gestellt?)
- Nachweise (was muss mitgeliefert werden?)
- Einbehalte/Sicherheiten (falls vereinbart)
Ziel ist planbarer Cashflow und klare Erwartungen auf beiden Seiten.
Zusammenhang mit VOB/B (neutral)
Bei vereinbarter VOB/B (z. B. § 16 VOB/B) werden Abschlagszahlungen für nachgewiesene Leistungen typischerweise erwartet. Der Zahlungsplan konkretisiert das praktisch: Termine, Meilensteine, prozentuale Anteile, Dokumentationspflichten.
Varianten eines Zahlungsplans
Variante A: Meilenstein-Zahlungsplan
Zahlung nach klaren Abschnitten (z. B. „Rohbau fertig“, „Dach dicht“). Vorteil: prüfbar, gut dokumentierbar. Nachteil: wenn Meilenstein spät, kommt Geld spät.
Variante B: Fortschritts-Zahlungsplan (Abschläge)
Zahlung nach Leistungsstand, z. B. monatlich mit Aufmaß. Vorteil: stabiler Cashflow. Nachteil: erfordert saubere Nachweise und Summenlogik.
Variante C: Mischform
Meilensteine + monatliche Abschläge bei großen Projekten. Funktioniert nur mit sehr klarer Logik.
Beispiel (vereinfacht)
Projekt: Ausbau, Vertragssumme 300.000 EUR netto
Zahlungsplan (Fortschritt, monatlich):
- Monat 1: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 15%)
- Monat 2: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 20%)
- Monat 3: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 25%)
- Monat 4: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 20%)
- Monat 5: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 15%)
- Schlussrechnung: Rest + Nachträge + Verrechnung
Optional:
- Gewährleistungseinbehalt 5% (oder Ablösung per Bürge)
- Zahlungsziel: z. B. 14 Tage nach prüfbarer Rechnung (vertraglich)
Typische Fehler im Zahlungsplan
- zu wenige Abschlagstermine → Cashflow-Lücken
- unklare Nachweise („nach Baufortschritt“ ohne Messmethode)
- keine Regelung für Nachträge (wann werden sie bezahlt?)
- Einbehalte nicht sauber definiert
- kein klarer Freigabeprozess (wer prüft und unterschreibt?)
Operative Umsetzung: So wird der Zahlungsplan wirklich eingehalten
- Stichtag für Leistungsstand festlegen (z. B. letzter Freitag im Monat)
- Aufmaß/Leistungsnachweis bis Montag fertig
- Abschlagsrechnung bis Dienstag raus
- Nachfassen nach definiertem Rhythmus
- Abweichungen dokumentieren (z. B. Nachtrag noch nicht beauftragt)
Digitaler Vorteil: Zahlungsplan + Status in einer Übersicht
In der Praxis scheitert es nicht am Zahlungsplan, sondern am Tracking:
- welche Abschläge sind gestellt?
- was ist bezahlt?
- was ist im Rückstand?
- wie hoch sind Einbehalte?
Tools können diese Übersicht pro Projekt liefern. AbschlagPro ist eine mögliche Lösung, um Abschläge, Zahlungsstatus und Einbehalte projektbasiert zu steuern.
FAQ
- Ist ein Zahlungsplan Pflicht?
- Nicht immer, aber stark empfehlenswert, besonders bei langen Projekten.
- Was ist besser: Meilenstein oder monatlicher Abschlag?
- Monatlicher Abschlag stabilisiert Cashflow, Meilenstein ist oft leichter prüfbar. Entscheidung hängt vom Projekt ab.
- Wie gehe ich mit Nachträgen um?
- Vertraglich regeln, wann Nachträge abgerechnet werden dürfen und welche Nachweise erforderlich sind.
- Warum werden Zahlungspläne ignoriert?
- Weil Nachweise fehlen, Freigaben unklar sind oder kein konsequentes Tracking existiert.
- Hilft Software bei Zahlungsplänen?
- Ja, weil Status, Rest, Einbehalte und Fälligkeiten zentral sichtbar werden.
Fazit
Ein Zahlungsplan nach VOB/B ist ein praktisches Steuerinstrument: Er macht Zahlungen planbar und reduziert Konflikte. Entscheidend ist eine klare Nachweislogik und konsequentes Tracking in der Umsetzung.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.